Die Ökodesign-Richtlinie (ErP) und Energieeffizienzlabel

Ab 26. September 2015 wird es eine neue europäische geltende Vorschrift in Bezug auf die Energieeffizienz von Heizkesseln und Speicher geben.

Alle ACV Produkte werden ab dem Stichtag mit den Informationen über den Energieverbrauch Ihnen zur Verfügung gestellt.

Erfahren Sie alles, was Sie über dieses Thema wissen müssen.

Was bedeutet EU-Verordnungen, genannte Öko-Design, Energieetikettierung oder ERP?

Mit dem EU-Energielabel ab 26. September 2015 werden die Nutzungssgrade verschiedener Trinkwassererwärmer, Heizgeräte und -systeme verglichen und in einer Effizienzskala eingeordnet. Sie beschreibt die Gestaltung und das Labeling von energieeffizienten Produkte. Diese, dem Verbraucher bereits von vielen anderen elektrischen Geräten bekannte Darstellungsform soll Endnutzer für die Effizienz verschiedener Heizsysteme sensibilisieren und eine bessere Orientierung im Heizungsmarkt ermöglichen.

Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchskennzeichnung

Die Ökodesign-Vorschriften definieren die Energieeffizienz, die Produkte erfüllen müssen, um auf dem Markt in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Verkehr gebracht zu werden. Auch hier gelten zwei Verordnungen zu den ACV Produkten:

813/2013 für Raumheizungen und Kombiheizgeräten

814/2014 für Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern nur für die Erzeugung von Warmwasser, ohne Zentralheizungsfunktion

Die Kennzeichnungsvorschriften definieren die Etikettierung, die Produkte, um die Öffentlichkeit über ihre Gesamtenergieeffizienz zu informieren angewandt werden müssen. Auch hier gelten zwei Verordnungen zu den ACV Produkten:

811/2013 für Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen sowie von Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen

812/2014 für Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen

Energielabel, wo finde ich sie?

Alle notwendigen Energielabel erhalten Sie auf unser Webseite unter Dokumentation im Download Center unter Energielabel oder unter www.http://www.heatinglabel.de/Start_DE.

Die berechnungsrelevanten Daten für eine Verbundanlage, stellen wir Ihnen auf www.heizungslabel.de zur Verfügung.

Sind Bestandsanlagen von der Verordnung betroffen?

Nein. Die Verordnung trifft nur auf Produkte zu, die nachdem 26. September 2015 in Verkehr gebracht werden.

Was ist mit "High Efficiency" Kesseln (ohne Kondensation)?

Diese Kessel erfüllen nicht den Mindestanforderungen der Verordnung und können nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Betroffene ACV-Produkte sind z.B. N und B Brennstoffkessel.

Welche Informationen stehen auf dem Energielabel?

Neben dem Namen oder dem Warenzeichen des Lieferanten erfolgt zusätzlich die Modellkennung des Lieferanten. Direkt darunter erfolgt die Systemfunktion des Gerätes. Davon gibt es insgesamt drei Funktionen: Raumheizung, Warmwasserbereitung und Warmwasserspeicher. Unter der Systemfunktion wird die Energieeffizienzklasse des Gerätes anhand der bekannten Farbskala von Grün bis Rot dargestellt. Nach der Energieeffizienz- klasse erfolgen Leistungsangaben und weitere wichtige Informationen zum jeweiligen Gerät.

Was ist eine Verbundanlage?

Eine Verbundanlage bezeichnet eine für den Endnutzer erhältliche Kombination aus einem oder mehreren (Kombi) Raumheizgeräten mit einem oder mehreren Temperaturreglern und/oder einer oder mehrerer Solareinrichtungen.

Was bedeutet Paketlabel?

Paketlabel werden durch den Hersteller ausgestellt und ausgewiesen wenn alle Komponenten von ihm als vorkonfiguriertes Paket angeboten werden. Der Fachhandwerker kann in diesem Fall beim Angebot und Verkauf auf das Paketlabel des Herstellers zurückgreifen. Wird ein Paket aus Komponenten von unterschiedlichen Herstellern zum Verkauf angeboten, so muss der Heizungsbauer die Energieeffizienzklasse des Pakets auf Basis der energetischen Kenndaten der Komponenten selber ermitteln und dem Endnutzer im Angebot mitteilen.

Was bedeutet Produktlabel?

Durch die EU-Verordnungen Nr. 811/2013 und Nr. 812/2013 wird eine Vielzahl von Produktlabel, welche sich in der äußeren Form und zum Teil auch in der vorgegebenen unterscheiden. Über Berechnungsverfahren ermittelt der Hersteller unter Berücksichtigung der energetischen Produktkenndaten die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte, die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ηwh für Kombiheizgeräte und
Warmwasserbereiter bzw. die Warmhalteverluste S für Warmwasserspeicher. Auf Basis der Energieeffizienz bzw. der Warmhalteverluste wird das Produkt in der vorgesehenen Skala G bis A++ (Funktion Raumheizung) und G bis A (Funktionen Warmwasserbereitung und -speicherung) eingestuft. Manche Produkte erhalten aufgrund ihrer Doppelfunktion (Raumheizung und Warmwasserbereitung) ein Label mit zwei Effizienzklassen.

Muss ein Verbundlabel berechnet werden, wenn in einem bestehenden Heizungssystem nur Komponenten getauscht werden (z. B. die Pumpe)?

Nein. Die Verordnung greift nur beim Inverkehrbringen von neuen Produkten. Verbundlabels werden nur für neue Geräte erstellt. Es wird nicht auf bereits verbaute Produkte zurückgegriffen. Im Falle eines Pumpentauschs wird auch kein
Produktdatenblatt mitgeliefert, da dies nur für den Wärmeerzeuger benötigt wird.

Können Speicher mit einem Inhalt größer 500 l in dem Label für Verbundanlagen berücksichtigt werden, auch wenn kein Produktlabel vorliegt?

Ja, für die Berechnung des Verbundlabels werden die relevanten, technischen Daten im Produktdatenblatt des Speichers bis 1000 l mitgeliefert. Mit Hilfe dieser Daten (Stillstandsverluste und Speichervolumen) lässt sich das Verbundlabel berechnen.